Allgemeine Regeln

Unsere Regeln bei Ütia de Börz

1. Einführung

Die Hausordnung des Alpenhotels Ütia de Börz gilt für alle Gäste, die sich dort aufhalten. Das Reglement enthält die Verpflichtungen, die sich aus dem Verhaltenskodex für Gäste ergeben, und regelt die Nutzung der Einrichtungen des Hotels.

Das Betreten des Hotels setzt die Annahme und die vollständige Einhaltung dieser Regeln voraus, die durch weitere Regeln ergänzt werden können, die die Direktion für angemessen hält, um den Betrieb des Hotels und/oder die Sicherheit der Gäste zu verbessern. Das Hotelpersonal ist verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und der Direktion jeden Verstoß zu melden. Die Nichteinhaltung der Regeln durch die Hotelbesucher ist ein ausreichender Grund für ihren Ausschluss.

Die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Reglements.

2. Registrierung der Gäste

Bei der Ankunft müssen sich die Gäste an der Rezeption melden, um sich registrieren zu lassen. Bei der Anmeldung müssen die Gäste die gültige Ausweispapiere aller Personen vorlegen, die sich im Hotel aufhalten wollen, und alle Tiere angeben, die sie besitzen.

Die Anzahl der gebuchten Personen (Erwachsene - Kinder - Babys) muss mit der vom Kunden bei der Buchung mitgeteilten Anzahl übereinstimmen. Übersteigt sie die mitgeteilte Zahl, werden zusätzliche Tarife gemäß der Preisliste angewandt, je nach Verfügbarkeit.

Vor dem Verlassen des Hotels müssen die Gäste ihre Abreise melden und die erbrachten Leistungen abrechnen. Rechnungen können nur während der Öffnungszeiten der Rezeption beglichen werden.

3. Fundsachen

Die Gäste werden gebeten, ihre Dokumente am selben Tag abzuholen, an dem sie hinterlegt werden. Die Verwaltung lehnt jede Verantwortung für vergessene Dokumente ab. Vergessene Dokumente oder Gegenstände können dem Eigentümer per Kurierdienst zugesandt werden, wobei die Versandkosten zu Lasten des Empfängers gehen.

4. Verwahrung von persönlichen Gegenständen und Haftung bei Unfällen im Hotel

Wer im Hotel verlorene Gegenstände findet, muss sie bei der Direktion abgeben.

5. Schut1z der Umwelt des Hotels

  • Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Hotels, d.h. in allen Gemeinschaftsbereichen einschließlich der Zimmer, verboten (Art. 51 Gesetz Nr. 3 vom 16/01/03 und DCPM 23/12/03).
  • Wir möchten unsere geschätzten Gäste daran erinnern, dass es nicht gestattet ist, alkoholische Getränke in den Frühstücksraum mitzubringen. Diese Regel dient dazu, eine komfortable und sichere Umgebung für alle unsere Gäste zu gewährleisten. Verstöße können zu Maßnahmen seitens des Personals und gegebenenfalls zu Sanktionen führen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Verstoß gegen diese Regel eine Strafe in Höhe von 50 bis 100 Euro je nach Schwere des Verstoßes anfällt. Dieser Betrag deckt die Kosten für Reinigung, Geruchsbeseitigung und Wiederherstellung der Umgebung bei Verstoß gegen das Rauchverbot ab.

6. Studie zur Sicherheit

Das Hotel verfügt über Geräte und Feuerlöscher, deren Benutzung durch die Gäste im Falle eines Brandes und/oder anderer Notsituationen obligatorisch ist.

Es darf kein offenes Feuer entzündet werden.

7. Haustiere im Hotel

Haustiere sind bei Ütia de Börz willkommen!

Aus Rücksicht auf die anderen Gäste und aus Gründen der allgemeinen Hygiene bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

  • Haustiere sind nach vorheriger Anmeldung bei der Buchung erlaubt (nur in Privatzimmern, nicht in Schlafsälen);
  • Die Kosten für ihren Aufenthalt betragen 15,00 € pro Nacht und Tier, da eine Gründlichere Reinigung vorgenommen werden muss;
  • Wir bitten Sie, eine Decke oder das Bett des Tieres mitzubringen;
  • Es ist strengstens untersagt, Tiere auf Betten, Stühle, Tische usw. steigen zu lassen;
  • Im Hotel müssen die Tiere an der Leine oder in einem speziellen Käfig gehalten werden und unter der Kontrolle ihrer Besitzer stehen;
  • Tiere müssen außerhalb des Hotels für ihre eigenen Bedürfnisse begleitet werden, mit der entsprechenden Ausrüstung (Kehrblech und Tasche);
  • Tiere dürfen in den Zimmern nicht allein gelassen werden;
  • Die Tiere haben freien Zugang zum Restaurant. Tiere sind im Frühstücksraum nicht erlaubt, aber wird das Frühstück im Restaurant eingenommen.
  • Das Haustier muss daran gewöhnt sein, im Haus zu leben, um andere Gäste nicht zu stören;
  • Wir bitten Sie, für das Wohlbefinden Ihres Haustieres ausreichend ausgestattet zu sein;
  • Das Tier muss bei Spaziergängen gemäß den behördlichen Vorschriften an der Leine geführt werden;
  • Auf Anfrage müssen die Besitzer ein Gesundheitszeugnis für ihr Tier vorlegen können;
  • Für Schäden, die Tiere Dritten zufügen, sind ausschließlich die Eigentümer verantwortlich.

8. Andere Regeln

Alle ansteckenden Krankheiten müssen der Geschäftsleitung unverzüglich gemeldet werden.

Die Gäste sind verpflichtet, dem Personal an der Rezeption alle Mängel oder Störungen an den Einrichtungen und Geräten sowie Verstöße gegen die Verhaltensregeln zu melden.

9. Konsequenzen bei nichteinhaltung der hotelordnung

Die Gäste müssen sich strikt an alle Bestimmungen der Verordnung halten.

Im Falle eines eindeutigen Verstoßes gegen die Regeln kann die Direktion alle Gäste, die einen solchen Verstoß begehen, sofort des Hauses verweisen.

Wir sehen uns im Dezember!

Wir erwarten Sie für die Wintersaison ab dem 20. Dezember. Schauen Sie sich unsere Angebote an.

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